§ 9 Abs. 1 2. AgrarErzAnpBeihVZweite Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren (2. Agrarerzeugeranpassungsbeihilfenverordnung – 2. AgrarErzAnpBeihV)
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 25 AgrarZustVOVerordnung zur Regelung der Zuständigkeiten im Bereich der Agrarwirtschaft (Agrar-Zuständigkeitsverordnung-AgrarZustVO) Vom 2. Mai 2024
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich der Agrarwirtschaft vom 21. März…
§ 4 AgrStatVVerordnung zur Aussetzung und Ergänzung von Merkmalen sowie zur Einschränkung des Kreises der zu Befragenden nach dem Agrarstatistikgesetz
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Erste Agrarstatistikverordnung vom 20. November 2002 (BGBl. I S. 4415), die…
§ 6 2. FZVAusnVZweite Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Januar 2030 außer Kraft.