§ 20 AusfErstV 1996Ausfuhrerstattungsverordnung
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2030 außer Kraft.
§ 19 TestVVerordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.
§ 3 HofVVerordnung über die grundbuchmäßige Behandlung von Anteilen an ungetrennten Hofräumen
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2035 außer Kraft.
§ 2 6. AusbDienstLArbbVSechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch
Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2023 in Kraft und am 31. Dezember 2026 außer Kraft.