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Erhebungsmerkmale der Strauchbeerenerhebung sind
zusätzlich alle drei Jahre, beginnend 2012, die Ernteverwendung.
Der Berichtszeitraum für die Erhebungsmerkmale nach Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und Nummer 2 ist das laufende Kalenderjahr. Der Berichtszeitpunkt für die Erhebungsmerkmale nach Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b ist der Tag der ersten Aufforderung zur Auskunftserteilung.
Strauchbeerenerhebung.
Erhebungsmerkmale der Zierpflanzenerhebung sind
bei den Betrieben nach § 11a Nummer 1
Der Berichtszeitraum für die Erhebungsmerkmale nach Absatz 1 ist das laufende Kalenderjahr.
Erhebungsmerkmale der Baumobstanbauerhebung sind:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.