§ 44 AgrStatG
Allgemeine Vorschrift
Die Ernteerhebung umfasst:
1.
Ernte- und Betriebsberichterstattung,
2.
Besondere Ernte- und Qualitätsermittlung.
Die Ernteerhebung umfasst:
Ernte- und Betriebsberichterstattung,
Besondere Ernte- und Qualitätsermittlung.