§ 48 AgrStatG
Einzelerhebungen
Die Geflügelstatistik umfasst folgende Einzelerhebungen:
1.
Erhebung in Brütereien,
2.
Erhebung in Unternehmen mit Hennenhaltung,
3.
Erhebung in Geflügelschlachtereien.
Die Geflügelstatistik umfasst folgende Einzelerhebungen:
Erhebung in Brütereien,
Erhebung in Unternehmen mit Hennenhaltung,
Erhebung in Geflügelschlachtereien.