§ 50 AgrStatGErhebungsart, Periodizität, Merkmale
Die Erhebung in Brütereien wird allgemein in jedem Monat durchgeführt. Es werden Merkmale über die Bruteiereinlagen und die Kükenerzeugung erhoben.
§ 56 AgrStatGErhebungsart, Periodizität, Merkmale
Die Erhebung in Geflügelschlachtereien wird allgemein in jedem Monat durchgeführt. Es werden Merkmale über Geflügelschlachtungen erhoben.
§ 48 Nr. 2 AgrStatGEinzelerhebungen
Erhebung in Unternehmen mit Hennenhaltung,
§ 51 Abs. 2 AgrStatGErhebungsmerkmale und Berichtszeitraum
Der Berichtszeitraum für die Erhebungsmerkmale nach Absatz 1 Nummer 1 ist der jeweilige Monat, für das Erhebungsmerkmal nach Absatz 1 Nummer 2 der Monat…
§ 57 Abs. 2 AgrStatGErhebungsmerkmale und Berichtszeitraum
Der Berichtszeitraum für die Erhebungsmerkmale nach Absatz 1 ist der jeweilige Monat.