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Erhebungseinheiten der Erhebung der Bodennutzung landwirtschaftlicher Betriebe sind:
die Betriebe nach § 91 Absatz 1a Nummer 1 Buchstabe a bis m,
in Bayern: gemeinschaftlich genutzte Flächen von mindestens fünf Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche.
Erhebung der Bodennutzung landwirtschaftlicher Betriebe,
Erhebungseinheiten der Flächenerhebung sind die merkmalstragenden Flächenobjekte in den Datenbeständen der nach Landesrecht für die Führung des…
Erhebungsmerkmale der Bodennutzungserhebung (§ 8 Absatz 1, § 11 Absatz 1, § 11c Absatz 1, § 14 Absatz 1, § 17 Absatz 1, § 17c Absatz 1),
Erhebungseinheiten der Gemüseerhebung sind die Betriebe nach § 91 Absatz 1
Erhebungseinheiten der Agrarstrukturerhebung sind die Betriebe nach § 91 Absatz 1a Nummer 1.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.