§ 7 AgrStatG
Erhebungsart, Periodizität, Erhebungszeitraum, Merkmale
(1)
Die Erhebung der Bodennutzung landwirtschaftlicher Betriebe wird in der Zeit von Januar bis Mai durchgeführt:
1.
allgemein im Jahr 2020; hierbei werden Merkmale über die Nutzung der Flächen erhoben;
2.
bei höchstens 80 000 Erhebungseinheiten in jedem Jahr mit Ausnahme der Jahre, in denen die Erhebung nach Nummer 1 stattfindet; die Merkmale entsprechen denjenigen der Erhebung nach Nummer 1.
(2)
Die Erhebung nach Absatz 1 Nummer 2 wird in den Ländern Berlin, Bremen und Hamburg nicht durchgeführt.