§ 64 AgrStatG
Erhebungsmerkmal und Berichtszeitraum
(1)
Erhebungsmerkmal der Milchstatistik ist die angelieferte Milchmenge nach Kreisen.
(2)
Der Berichtszeitraum für das Erhebungsmerkmal nach Absatz 1 ist der jeweilige Monat.
Erhebungsmerkmal der Milchstatistik ist die angelieferte Milchmenge nach Kreisen.
Der Berichtszeitraum für das Erhebungsmerkmal nach Absatz 1 ist der jeweilige Monat.