§ 73 Abs. 2 AgrStatGErhebungsmerkmale und Berichtszeitraum
Der Berichtszeitraum für die Erhebungsmerkmale nach Absatz 1 ist der Zeitraum zwischen dem Beginn des Weinwirtschaftsjahres und dem Erhebungszeitpunkt.
§ 77 Abs. 2 AgrStatGErhebungsmerkmale und Berichtszeitpunkt
Der Berichtszeitpunkt für die Erhebungsmerkmale nach Absatz 1 ist jeweils der 31. Juli.
§ 71 Abs. 1 AgrStatGErhebungsmerkmale und Berichtszeit
Erhebungsmerkmale der Rebflächenerhebung sind
§ 72 AgrStatGErhebungsart, Periodizität, Merkmale, Erhebungszeitpunkt
Die Ernteerhebung wird allgemein jährlich durchgeführt. Es werden Merkmale über die Traubenernte erhoben. Erhebungszeitpunkt ist spätestens der 15. Januar des…
§ 76 AgrStatGErhebungsart, Periodizität, Merkmale, Erhebungszeitpunkt
Die Bestandserhebung wird allgemein in jedem Jahr durchgeführt. Es werden Merkmale über Weinbestände erhoben. Erhebungszeitpunkt ist spätestens der 7. August…