§ 75a AgrStatG
Erhebungseinheiten
Erhebungseinheiten der Bestandserhebung sind: soweit sie zum Berichtszeitpunkt über einen Weinbestand von mindestens 100 Hektolitern verfügen.
1.
die in der Weinbaukartei erfassten Betriebe,
2.
die nicht in der Weinbaukartei erfassten Unternehmen, die Wein und Traubenmost zum Verkauf herstellen,
3.
die Unternehmen des Großhandels mit Wein und Traubenmost,