§ 80 Abs. 1 AgrStatGErhebungsart, Periodizität, Merkmale
Die Erhebung in forstlichen Erzeugerbetrieben wird als Stichprobe bei höchstens 15 000 Erhebungseinheiten jährlich durchgeführt. Es werden Merkmale über Rohholz…
§ 81 Abs. 2 AgrStatGErhebungsmerkmale und Berichtszeitraum
Berichtszeitraum für die Erhebungsmerkmale nach Absatz 1 ist das jeweilige Kalenderjahr.
§ 78 Nr. 2 AgrStatGEinzelerhebungen
Erhebung in Betrieben der Holzbearbeitung.
§ 30 AgrStatGPeriodizität
Die Strukturerhebung der Forstbetriebe wird im ersten Halbjahr 2022 und dann alle fünf Jahre durchgeführt.
§ 31 Abs. 1 AgrStatGErhebungsart und Erhebungsmerkmale
Die Strukturerhebung der Forstbetriebe wird allgemein durchgeführt.