§ 1 Abs. 2 Nr. 3 VAP 2.2-AgrD NRWVerordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des agrarwirtschaftlichen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen
ein Studium der Landwirtschaft, des Gartenbaus oder in einer ähnlich geeigneten Studienrichtung mit dem Diplom- oder Mastergrad einer Universität, dem…
§ 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b MühGetreiWiTechAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrenstechnologen Mühlen- und Getreidewirtschaft und zur Verfahrenstechnologin Mühlen- und Getreidewirtschaft
Agrarlager sowie
§ 16 Abs. 1 MühGetreiWiTechAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrenstechnologen Mühlen- und Getreidewirtschaft und zur Verfahrenstechnologin Mühlen- und Getreidewirtschaft
Teil 2 der Abschluss- oder Gesellenprüfung erstreckt sich in der Fachrichtung Agrarlager auf