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Vor der Aufnahme am Abendgymnasium oder Kolleg können Bewerber, die Sprachkenntnisse außerhalb schulischer Einrichtungen erworben haben, eine Feststellungsprüfung in einer Fremdsprache ablegen. Die Feststellungsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die oberste Schulaufsichtsbehörde erstellt die Aufgaben für den schriftlichen Teil. Die Dauer des schriftlichen Teils beträgt mindestens 90 Minuten. Die Dauer des mündlichen Teils soll 30 Minuten betragen. Für die Gesamtleistung werden die Teilnoten des schriftlichen und des mündlichen Teils zu gleichen Teilen berücksichtigt. Die Feststellungsprüfung ist bestanden, wenn in der Gesamtleistung mindestens die Note „ausreichend“ erzielt wurde.
Die Dauer der Feststellungsprüfung gemäß Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 beträgt 180 Minuten. Die Aufgabenstellungen erfolgen in der Herkunftssprache. Überprüft wird…
Die schriftliche Feststellungsprüfung wird vor der Aufnahmeentscheidung von dem jeweiligen Beruflichen Gymnasium durchgeführt und dauert 180 Minuten. Geprüft…
Die Dauer der Feststellungsprüfung beträgt 180 Minuten. Die Aufgabenstellungen erfolgen in der Herkunftssprache. Überprüft wird die Sprachkompetenz in der…
Die schriftliche Feststellungsprüfung in der Herkunftssprache wird vor der Aufnahmeentscheidung von der jeweiligen Fachoberschule durchgeführt. Sie dauert 180…
Die Dauer der Feststellungsprüfung beträgt 180 Minuten. Die Aufgabenstellungen erfolgen in der Herkunftssprache. Überprüft wird die Sprachkompetenz in der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.