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Die Erhebungsmerkmale der Außenhandelsstatistik sind
Bezugszeitraum,
Verkehrsrichtung,
Warennummer,
Warenbezeichnung,
Ursprungsbundesland,
Bestimmungsbundesland,
Ursprungsland,
Bestimmungsland,
Versendungsland,
Statistischer Wert,
Menge der Ware,
Art des Geschäfts,
Verkehrszweig an der Grenze.
Für die Extrahandelsstatistik werden zusätzlich Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen erhoben:
Kodierung des Zollverfahrens,
Rechnungswährung,
Gesamtbetrag der Rechnung,
bei der Einfuhr: in Rechnung gestellter Positionsbetrag,
Präferenzbehandlung bei der Einfuhr, sofern diese von den Zollbehörden gewährt wurde,
Verkehrszweig im Inland,
Angabe, ob die Ware in Containern befördert wird,
Mitgliedstaat, in dem sich die Ware zum Zeitpunkt der Überführung in das Zollverfahren befindet,
endgültiges Bestimmungsland,
tatsächliches Ausfuhrland,
Statistisches Verfahren,
Ort der Ware,
Lieferbedingung.
Die Warennummer ist
für Waren im Seeverkehr bis zur Grenze des Erhebungsgebietes,
die Staatsangehörigkeit,
Die Erhebung nach § 1 Nr. 3 erfasst laufend folgende Erhebungsmerkmale:
die Erhebungsmerkmale nach Absatz 1.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.