§ 1 AHundV
Anwendungsbereich
(1)
Diese Verordnung ist anwendbar auf Assistenzhunde im Sinne des § 12e Absatz 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes.
(2)
Diese Verordnung ist anwendbar auf Assistenzhunde im Sinne des § 12e Absatz 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes.