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Vor dem Einlaufen in einen Hafen muss der Schiffsführer oder Eigentümer eines Wasserfahrzeugs oder einer schwimmenden Anlage, das oder die a) zu sinken droht, b) brennt oder bei dem oder bei der Brandverdacht besteht, c) wegen der Bau- und Antriebsart oder wegen der Abmessungen oder der Ladung oder des Betriebszustandes den Hafenbetrieb gefährdet oder behindern könnte, d) zum Verschrotten bestimmt ist, e) den besonderen Maßnahmen nach dem IGV-Durchführungsgesetz vom 21. März 2013 (BGBl. I S. 566), in der jeweils geltenden Fassung unterliegt oder f) der Sport- und Freizeitschifffahrt dient, die Erlaubnis der Hafenbehörde einholen.
Die Hafenbehörde kann den Hafen oder Teile des Hafens für den Umschlag von gefährlichen Gütern oder wassergefährdenden Stoffen sowie deren Lagerung unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften freigeben. Soweit erforderlich, wird die Freigabe des Hafens oder von Teilen des Hafens bekanntgegeben.
Sofern der Hafen oder Teile des Hafens nicht für den Umschlag von gefährlichen Gütern oder wassergefährdenden Stoffen sowie für deren Lagerung freigegeben sind, muss der Schiffsführer oder Eigentümer eines Wasserfahrzeugs, welches diese Güter befördert, vor dem Einlaufen die Erlaubnis der Hafenbehörde einholen. Dabei gilt die Meldung nach § 12 als Antrag auf Erlaubnis zum Einlaufen in den Hafen.
Im Falle eines Fahrzeugs, das darf der Fahrzeugführer in einen Hafen nur einlaufen oder eine Anlegestelle benutzen, wenn er dafür die Erlaubnis der zuständigen…
Vor dem Einlaufen in einen Hafen muss der Schiffsführer oder Eigentümer eines Fahrzeuges oder einer schwimmenden Anlage die Erlaubnis des Hafenunternehmers…
Unbefugte bedürfen für das Betreten oder Befahren des Hafengebiets außerhalb der öffentlichen Straßen und Zugänge einer Erlaubnis des Betreibers des Hafens oder…
Die Hafensicherheitsbehörde kann einem Schiff das Einlaufen in den Hafen untersagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dieses die Sicherheit von…
Soll ein Wasserfahrzeug oder eine schwimmende Anlage im Hafen zum Lagern von Gütern oder als Wohnschiff benutzt werden, muss der Eigentümer vorher die Erlaubnis…
Die Schiffsführer von Wasserfahrzeugen mit gefährlichen Gütern oder mit wassergefährdenden Stoffen haben sich unverzüglich nach Anlaufen des Hafens darüber zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.