AkadASDiplGlV SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 AkadASDiplGlV SLVerordnung über die Gleichwertigkeit des Diploms der Akademie für Arbeit und Sozialwesen mit einem mittleren Bildungsabschluss Vom 22. August 1988 § 1Leichte SpracheEinfache SpracheDiese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. § 1