§ 839 Abs. 1 BGBBürgerliches Gesetzbuch
Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden…
§ 32 AOAbgabenordnung
Wird infolge der Amts- oder Dienstpflichtverletzung eines Amtsträgers so kann er nur in Anspruch genommen werden, wenn die Amts- oder Dienstpflichtverletzung…
§ 1 Abs. 1 RHBGGesetz über die Haftung des Reichs für seine Beamten
Verletzt ein Reichsbeamter in Ausübung der ihm anvertrauten öffentlichen Gewalt vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende…
§ 181 SAGGesetz zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen
Abweichend von § 75 Absatz 1 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes haben Beamtinnen und Beamte, deren Behörden Aufgaben nach diesem Gesetz wahrzunehmen haben, einen…
Art 34 GGGrundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit…