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Wird infolge der Amts- oder Dienstpflichtverletzung eines Amtsträgers so kann er nur in Anspruch genommen werden, wenn die Amts- oder Dienstpflichtverletzung mit einer Strafe bedroht ist.
eine Steuer oder eine steuerliche Nebenleistung nicht, zu niedrig oder zu spät festgesetzt, erhoben oder beigetrieben oder
eine Steuererstattung oder Steuervergütung zu Unrecht gewährt oder
eine Besteuerungsgrundlage oder eine Steuerbeteiligung nicht, zu niedrig oder zu spät festgesetzt,
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.