§ 15 Abs. 5 FinDAGGesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Abweichend von § 15 Absatz 1 des Bundesgebührengesetzes kann die Bundesanstalt von einem Kostenschuldner in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 die Zahlung eines…
§ 16 Abs. 1 SächsVwKGSächsisches Verwaltungskostengesetz
Die Behörde kann eine öffentlich-rechtliche Leistung, die auf Antrag vorgenommen wird, von der Zahlung eines angemessenen Vorschusses abhängig machen. Dem…
§ 8 Abs. 2 JVKostGGesetz über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung
Sie kann die Vornahme der Amtshandlung von der Zahlung oder Sicherstellung des Vorschusses abhängig machen.
§ 17 Abs. 1 GKGGerichtskostengesetz
Wird die Vornahme einer Handlung, mit der Auslagen verbunden sind, beantragt, hat derjenige, der die Handlung beantragt hat, einen zur Deckung der Auslagen…
§ 5 Abs. 1 FMSAKostVVerordnung über die Erstattung und Umlage von Kosten der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung
Die Finanzagentur kann von einem Kostenschuldner nach § 1 die Zahlung eines Vorschusses oder die Leistung einer Sicherheit bis zur Höhe der voraussichtlich zu…