§ 2 Abs. 2 BinSchSiVVerordnung zur Sicherstellung des Binnenschiffsverkehrs
Über die Meldung wird eine mit einer Registriernummer versehene Meldebescheinigung erteilt. Sie ist an Bord mitzuführen und den für die Kontrolle zuständigen…
§ 6 KlFzKV-BinSchVerordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschiffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen
Zum Nachweis über das zugeteilte Kennzeichen ist an Bord mitzuführen: Die in Satz 1 genannten Urkunden sind den zur Kontrolle befugten Personen auf Verlangen…
§ 78 Abs. 2 AufenthGGesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach Absatz 1 enthalten eine Zone für das automatische Lesen. Diese darf lediglich die folgenden…