§ 189 AktGWirksamwerden der Kapitalerhöhung
Mit der Eintragung der Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals ist das Grundkapital erhöht.
§ 183 Abs. 2 AktGKapitalerhöhung mit Sacheinlagen; Rückzahlung von Einlagen
§ 27 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.
§ 188 Abs. 5 AktGAnmeldung und Eintragung der Durchführung
(weggefallen)
§ 183a Abs. 4 AktGKapitalerhöhung mit Sacheinlagen ohne Prüfung
Für das weitere Verfahren gelten § 33 Abs. 4 und 5, die §§ 34, 35 entsprechend.
§ 185 Abs. 1 Nr. 1 AktGZeichnung der neuen Aktien
den Tag, an dem die Erhöhung des Grundkapitals beschlossen worden ist;