AktG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 189 AktGWirksamwerden der KapitalerhöhungAktiengesetz · Erstes Buch, Sechster Teil, Zweiter Abschnitt, Erster Unterabschnitt § 188§ 190 Mit der Eintragung der Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals ist das Grundkapital erhöht.