§ 319 Abs. 3 Nr. 1 AktGEingliederung
der Entwurf des Eingliederungsbeschlusses;
§ 11 Abs. 4 PublGGesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen
(weggefallen)
§ 37 RechKredVVerordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute
Auf den Konzernabschluß sind, soweit seine Eigenart keine Abweichung bedingt, die §§ 1 bis 36 entsprechend anzuwenden.