§ 10 AktGEGEinführungsgesetz zum Aktiengesetz
§ 55 Abs. 1 Satz 2 des Aktiengesetzes gilt nicht für Aktiengesellschaften, die bereits beim Inkrafttreten des Aktiengesetzes in ihrer Satzung…
Art. 66 32003R1435Die Satzung kann vorsehen, dass die Mitglieder eine Rückvergütung entsprechend dem Umfang der von der SCE mit ihnen getätigten Geschäfte oder der von ihnen…
§ 1 Abs. 4 LwAltschVVerordnung zur Durchführung des Landwirtschafts-Altschuldengesetzes
Überlässt ein Gesellschafter der Gesellschaft Wirtschaftsgüter, dürfen höchstens die Vergütungen angesetzt werden, die auch voneinander unabhängige Dritte unter…
§ 113 Abs. 1 AktGVergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Den Aufsichtsratsmitgliedern kann für ihre Tätigkeit eine Vergütung gewährt werden. Sie kann in der Satzung festgesetzt oder von der Hauptversammlung bewilligt…
§ 709 Abs. 1 BGBBürgerliches Gesetzbuch
Der Beitrag eines Gesellschafters kann in jeder Förderung des gemeinsamen Zwecks, auch in der Leistung von Diensten, bestehen.