Übersicht AktGEG1.AbschnittÜbergangsvorschriften§§ 1-26q2.AbschnittAnwendung aktienrechtlicher Vorschriften auf Unternehmen mit anderer Rechtsform§§ 27-28a3.AbschnittAufhebung…
§ 4 Abs. 6 AktGEGVerfahren der Umstellung auf den Euro
§ 73 Abs. 1 Satz 2 des Aktiengesetzes findet keine Anwendung. Im übrigen bleiben die aktienrechtlichen Vorschriften unberührt.
§ 26 AktGEGKommanditgesellschaften auf Aktien
Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten sinngemäß für Kommanditgesellschaften auf Aktien.
§ 19 Abs. 4 AktGAktiengesetz
§ 328 ist auf Unternehmen, die nach Absatz 2 oder 3 herrschende oder abhängige Unternehmen sind, nicht anzuwenden.