§ 2 Abs. 5 TreuhGGesetz zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens
Auf die Treuhandanstalt sind § 65 Abs. 1 Nr. 2 bis 4, Abs. 2 bis 4, § 68 Abs. 1 und die §§ 69 und 109 entsprechend und § 111 der Bundeshaushaltsordnung…
§ 25 Abs. 1 InVorGGesetz über den Vorrang für Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz
Die Treuhandanstalt handelt bei Vermögenswerten, die im Eigentum einer Kapitalgesellschaft stehen, deren sämtliche Geschäftsanteile oder Aktien sich unmittelbar…
§ 10 Abs. 1 TreuhGGesetz zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens
Die Aufsichtsratsmitglieder, die die Treuhandanstalt in der Treuhand-Aktiengesellschaft vertreten, werden vom Vorstand der Treuhandanstalt benannt. Für sie gilt…
§ 2 TreuhGDV 1Erste Durchführungsverordnung zum Treuhandgesetz
Den einzelnen Treuhand-Aktiengesellschaften werden die ihnen vom Verwaltungsrat der Treuhandanstalt gemäß § 7 Abs. 3 des Treuhandgesetzes zuzuordnenden Anteile…
§ 3 Abs. 1 TreuhGDV 1Erste Durchführungsverordnung zum Treuhandgesetz
Die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Treuhand-Aktiengesellschaften bei der treuhänderischen Verwaltung der Anteile ergeben sich im einzelnen aus ihrer Satzung…