§ 39 Abs. 3 ALGBetriebs- und Haushaltshilfe in anderen Fällen
§ 36 Abs. 5 und § 37 Abs. 2 bis 4 gelten entsprechend.
§ 37 Abs. 1 Nr. 1 ALGBetriebs- und Haushaltshilfe bei Tod des Landwirts
die Leistung zur Aufrechterhaltung des Unternehmens der Landwirtschaft erforderlich ist und
§ 36 Abs. 4 ALGBetriebs- und Haushaltshilfe bei Arbeitsunfähigkeit, Schwangerschaft und medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen
Leistungen nach den Absätzen 1 bis 3 müssen wirksam und wirtschaftlich sein, sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht übersteigen. Das Nähere über die…
§ 23 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e SGB 1Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015)
Betriebs- und Haushaltshilfe oder sonstige Leistungen zur Aufrechterhaltung des Unternehmens der Landwirtschaft.
§ 10 Abs. 2 Nr. 2 ALGUmfang und Ort der Leistungen
die Leistung zur Aufrechterhaltung des Unternehmens der Landwirtschaft erforderlich ist und