ALG — InhaltsübersichtFünftes Kapitel Sonderregelungen›Zweiter Abschnitt Ausnahmen von der Anwendung neuen Rechts›Zehnter Unterabschnitt Organisation und DatenschutzGesetzBund§ 111 ALG(weggefallen)Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte · Fünftes Kapitel, Zweiter Abschnitt, Zehnter Unterabschnitt§ 112 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).§ 112