§ 245 Abs. 2 Nr. 1 SGB 6Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337)
nach dem 30. April 1942 wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit,
§ 17 Abs. 2 ALGAnrechenbare Zeiten
Die Wartezeit von fünf Jahren ist vorzeitig erfüllt, wenn Versicherte wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit erwerbsgemindert nach den…
§ 53 Abs. 1 Nr. 1 SGB 6Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337)
wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit,
§ 90 Abs. 4 Nr. 1 Buchst. b ALGWartezeit
erwerbsunfähig nach dem bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Recht geworden war sowie
§ 3 Abs. 3 BVSG NWGesetz über einen Bergmannsversorgungsschein im Land Nordrhein-Westfalen
Die fünfjährige Wartezeit entfällt für solche Arbeitnehmer, die infolge eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit entweder eine Aufforderung im Sinne des…