§ 121 Abs. 3 ALGAnspruchsvoraussetzungen
Anspruch auf Landabgaberente besteht nicht, wenn ein Zuschuß zur Nachzahlung von Beiträgen für Landwirte zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurde.
§ 86 Nr. 3 ALGTeilhabe
vor dem 1. Januar 1995 keine Beiträge zur Altershilfe für Landwirte gezahlt worden sind.
§ 92 Abs. 1 Nr. 4 ALGBeitragszeiten von Ehegatten und mitarbeitenden Familienangehörigen
der Ehegatte einen Zuschuß zur Nachzahlung von Beiträgen für Landwirte zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht erhalten hat,
§ 117 Abs. 1 ALGBeitragserstattung
Personen, die am 31. Dezember 1994 werden innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach dem Ende der Beitragspflicht auf Antrag die Beiträge, die sie als Landwirt…
§ 107 ALGBeitragszuschüsse
Personen, die am 31. Dezember 1994 unabhängig von einer Tätigkeit als Landwirt oder mitarbeitender Familienangehöriger beitragspflichtig waren und weiterhin…