AlkopopStV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 3 AlkopopStVInkrafttretenVerordnung über das Verfahren zur Berechnung des Netto-Mehraufkommens der nach dem Alkopopsteuergesetz erhobenen Alkopopsteuer § 2Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 2