Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Tilgung der Anteilrechte von Inhabern mit Wohnsitz außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik an der Altguthaben-Ablösungs-Anleihe
Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.
§ 4 AltgAATVDBest
§ 4 AltgAATVDBestKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen