Verordnung zur Durchführung der steuerlichen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes zur Altersvorsorge und zum Rentenbezugsmitteilungsverfahren sowie zum weiteren Datenaustausch mit der zentralen Stelle · Abschnitt 3
Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).
§ 20 AltvDV
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