BSG, B 1 KR 35/21 RUrteil v. 2023-06-29 · § 1 AMG
Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche Erkrankung - bereits erfolgte arzneimittelrechtliche Ablehnung einer Zulassung - Möglichkeit der Überwindung der Sperrwirkung des Arzneimittelrechts - neue wissenschaftliche Erkenntnis nach Zulassungsentscheidung
BSG, B 1 KR 10/16 RUrteil v. 2016-12-13 · § 1 AMG
Krankenversicherung - Übernahme der Kosten für das Arzneimittel Avastin zur Behandlung eines rezidivierenden Glioblastoms - kein Anspruch auf Versorgung im Wege einer grundrechtsorientierten Auslegung bei Ablehnung der Zulassung durch die Europäische Arzneimittel-Agentur - Gleichstellung mit einer Ablehnung der Zulassungserweiterung bei Nichtweiterverfolgung des Antrags durch das pharmazeutische Unternehmen - Entscheidung im Wege der Anfechtungs- und Feststellungsklage über einen Schadens- oder Erstattungsanspruch der Krankenkasse nach vorläufiger Leistungsgewährung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes
BSG, B 1 KR 7/10 RUrteil v. 2011-03-01 · § 1 AMG
Krankenversicherung - Festbetragsfestsetzung durch Spitzenverbände der Krankenkassen - Anfechtungsbefugnis der Arzneimittelhersteller - Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung - Verfassungsmäßigkeit - Festbetragsgruppe - Abstellen auf arzneimittelrechtliche Zulassung - Rechtmäßigkeit der Beschlüsse vom 29.10.2004 und 10.2.2006 zur Wirkstoffgruppe HMG-CoA-Reduktasehemmer - keine therapeutische Verbesserung von Atorvastatin - IQWiG - Richtigkeitsgewähr von gesetzeskonformen Bewertungen
BSG, B 1 KR 10/10 RUrteil v. 2011-03-01 · § 1 AMG
Krankenversicherung - Festbetragsfestsetzung - Anfechtbarkeit durch Versicherte - Bildung von Festbetragsgruppen anhand des Inhalts der Arzneimittelzulassungen - Nachweis therapeutischer Verbesserungen mit der Folge eines Verbots der Aufnahme in eine Festbetragsgruppe evidenzbasiert anhand klinischer Studien
BGH, 3 StR 228/22Beschluss v. 2022-08-23 · § 1 AMG
Strafurteil wegen Betäubungsmitteldelikten: Anordnung der Sicherungseinziehung für gefährliche Gegenstände bei Verfahrensbeschränkung