§ 3 Abs. 1 AMGBefugVVerordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen zur Regelung von Verfahren, Weiterleitung von Ausfertigungen und Einreichung von Unterlagen nach dem Arzneimittelgesetz
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 17 BEMFVVerordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 5 BehAktÜbVVerordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten von Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts an die Gerichte im gerichtlichen Verfahren
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 5 BMVgBGebVBesondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums der Verteidigung für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in seinem Zuständigkeitsbereich (Besondere Gebührenverordnung BMVg – BMVgBGebV)
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.