§ 4 BMVgVerfWDO2025uBVerfPAktVVerordnung zur Anlegung, Führung und Weiterführung papiergebundener Akten in Verfahren nach der Wehrdisziplinarordnung und in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 3 BMVBVerfPAktVVerordnung zur Ermöglichung der Anlegung, Führung oder Weiterführung papiergebundener Akten in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 6 BMVg-ArbSchGAnwVVerordnung über die modifizierte Anwendung von Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes für bestimmte Tätigkeiten im öffentlichen Dienst des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 6 BMWKBGebKAIVBesondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in seinem sowie dem Zuständigkeitsbereich des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für die Kriegswaffenkontrolle, Ausfuhrkontrolle und Investitionsprüfung
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 17 BEMFVVerordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder
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