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(weggefallen)
Dem Ausschuss für Apothekenpflicht gehören an
zwei Hochschullehrer der Medizin, davon je ein Hochschullehrer der Pharmakologie und der Inneren Medizin,
ein Hochschullehrer der Pharmazie,
ein Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft,
ein Arzt für Allgemeinmedizin,
ein Zahnarzt,
ein Heilpraktiker,
zwei Vertreter der pharmazeutischen Industrie,
ein Vertreter der Reformwaren-Hersteller,
zwei Vertreter der Apothekerschaft,
zwei Vertreter des Einzelhandels außerhalb der Apotheken,
ein Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher und
zwei Vertreter der Sozialversicherungsträger.
Dem Ausschuss für Verschreibungspflicht gehören an
als stimmberechtigte Mitglieder
ein Hochschullehrer der Pharmakologie und ein Hochschullehrer der Klinischen Pharmakologie,
zwei Hochschullehrer der Pharmazie, davon ein Hochschullehrer des Faches Klinische Pharmazie,
ein Hochschullehrer des Faches Innere Medizin,
ein Hochschullehrer des Faches Allgemeinmedizin,
ein Hochschullehrer des Faches Kinder- und Jugendmedizin,
ein Hochschullehrer der medizinischen Statistik oder der Epidemiologie,
ein Mitglied der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft und
ein Mitglied der Arzneimittelkommission der deutschen Apotheker sowie
Jedes Mitglied der Ausschüsse hat einen Stellvertreter.
die Berufsvertretungen der Apotheker,
Pharmareferenten.
Für die Stellvertreter gelten die Vorschriften für die Mitglieder entsprechend.
Vertretungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte,
Verbände der pharmazeutischen Unternehmen,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.