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Dem in Saarbrücken am 23. Oktober 2006 vom Saarland unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Land Berlin, dem Land Brandenburg, der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Hessen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, dem Saarland, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Schleswig-Holstein über die Einrichtung eines gemeinsamen Studienganges für den Amtsanwaltsdienst und die Errichtung eines gemeinsamen Prüfungsamtes für die Abnahme der Amtsanwaltsprüfung wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.