Art 3 ÄApprOÄndV 4Vierte Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 15 der Bundesärzteordnung auch im Land Berlin.
Art 4 PsychKVVerbGGesetz zur Verbesserung der ambulanten und teilstationären Versorgung psychisch Kranker
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen…
Art 11 DienstRÄndG 5Fünftes Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.
Art 3 ÄApprOÄndV 3Dritte Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
Diese Verordnung gilt nach § 13 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 15 der Bundesärzteordnung auch im Land Berlin.