AnerkSparkAusbAufhV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 4 AnerkSparkAusbAufhVInkrafttretenVerordnung über die Aufhebung der staatlichen Anerkennung des Ausbildungsberufs Sparkassenkaufmann/Sparkassenkauffrau § 3Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. § 3