Anlage III Nr. 13 Buchst. b EinigVtrVertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands
Sie wird bekanntmachen, wo und innerhalb welcher Frist die betroffenen Bürger ihre Ansprüche anmelden können. Die Antragsfrist wird sechs Monate nicht…
§ 7 Abs. 3 VZOGGesetz über die Feststellung der Zuordnung von ehemals volkseigenem Vermögen
Anträge nach § 1 Abs. 4 und § 10 können nur bis zum Ablauf des 30. Juni 1994 gestellt werden. Die Frist kann durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums der…
§ 2 Abs. 2 BGSVVermGGesetz zur Regelung von Vermögensfragen der Sozialversicherung im Beitrittsgebiet
Der Antrag nach Absatz 1 ist von den Trägern oder Verbänden bis zum 31. Januar 1992 bei der Überleitungsanstalt Sozialversicherung zu stellen. Ergibt sich nach…
§ 64 Abs. 4 BVerfGGGesetz über das Bundesverfassungsgericht
Soweit die Frist bei Inkrafttreten dieses Gesetzes verstrichen ist, kann der Antrag noch binnen drei Monaten nach Inkrafttreten gestellt werden.