Art 46 Abs. 4 GGGrundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Jedes Strafverfahren und jedes Verfahren gemäß Artikel 18 gegen einen Abgeordneten, jede Haft und jede sonstige Beschränkung seiner persönlichen Freiheit sind…
§ 18 Abs. 7 AbgGGesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages
Absatz 1 gilt nicht, wenn das Mitglied die Mitgliedschaft im Bundestag auf Grund des § 15 Abs. 2 Nr. 2 des Bundeswahlgesetzes verliert. Der Präsident kann die…
§ 2 Abs. 4 DiätenGGesetz über die Entschädigung der Mitglieder des Bundestages
Absatz 1 Satz 1 und 2 wird nicht angewandt, wenn das Mitglied die Mitgliedschaft im Bundestag auf Grund des § 46 Abs. 1 Nr. 3 des Bundeswahlgesetzes verliert.…
Art. 55 Abs. 3 SN-3975Verfassung des Freistaates Sachsen
Jedes Strafverfahren gegen Abgeordnete und jede Haft oder sonstige Beschränkung ihrer persönlichen Freiheit ist auf Verlangen des Landtages für die Dauer der…