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Der Antrag auf Veröffentlichung der deutschen Übersetzung der Patentansprüche einer europäischen Patentanmeldung ist auf dem vom Deutschen Patent- und Markenamt herausgegebenen Formblatt einzureichen. Der Antrag muß in deutscher Sprache enthalten
den Vor- und Zunamen, die Firma oder die sonstige Bezeichnung des Antragstellers, den Wohnsitz oder Sitz und die Anschrift (Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer). Bei ausländischen Orten sind auch Staat und Bezirk anzugeben; ausländische Ortsnamen sind zu unterstreichen,
den Vor- und Zunamen und die Anschrift des Erfinders,
die Bezeichnung der Erfindung,
das Aktenzeichen der europäischen Patentanmeldung,
den Anmeldetag der europäischen Patentanmeldung und, falls die Priorität einer früheren Anmeldung in Anspruch genommen wurde, Tag, Staat und Aktenzeichen der Voranmeldung,
den Veröffentlichungstag und die Veröffentlichungsnummer der europäischen Patentanmeldung,
die vom Europäischen Patentamt vergebenen Symbole der internationalen Patentklassifikation,
die Erklärung, daß die Veröffentlichung der Übersetzung der Patentansprüche beantragt wird,
falls ein Vertreter bestellt worden ist, dessen Vor- und Zuname und Anschrift,
die Unterschrift des Antragstellers oder des Vertreters.
Ist ein Vertreter bestellt, so gelten hinsichtlich der Angaben zum Vertreter Absatz 2 Nummer 1 und die Absätze 3 und 4 Satz 2 entsprechend. Hat das Deutsche…
den Namen des Anmelders;
Nach Mitteilung des Aktenzeichens ist dieses auf allen Anträgen und Eingaben anzugeben. Auf allen Bestandteilen einer an das Deutsche Patent- und Markenamt…
die Vornamen, den Namen und die Anschrift mit Angabe von Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort des Erfinders; § 4 Absatz 3 gilt entsprechend;
Ist ein Vertreter bestellt, so gelten hinsichtlich der Angaben zum Vertreter Absatz 2 Nummer 1 und die Absätze 3 und 4 Satz 2 entsprechend. Hat das Deutsche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.