AntarktMeerSchÜbkG — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungArt 4 AntarktMeerSchÜbkGGesetz zu dem Übereinkommen vom 20. Mai 1980 über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis Art 3(1)Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.(2) Art 3