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Zur Überwachung und Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen sind die Bezirksregierungen berechtigt, Testkäufe mit Minderjährigen in den in ihrem Zuständigkeitsbereich befindlichen Annahme- und Wettvermittlungsstellen durchzuführen. Es steht im Ermessen der Bezirksregierungen, Testkäufe in Annahmestellen auf das Lotterieangebot oder das Sportwettangebot zu beschränken. Testkäufe können mit minderjährigen Beschäftigten der Glücksspielaufsichtsbehörde in Begleitung einer bei der Glücksspielaufsichtsbehörde beschäftigten volljährigen Person oder durch einen beauftragten externen Dienstleister durchgeführt werden. Im Rahmen der Erlaubniserteilung wird bestimmt, ob die Kosten für die Durchführung von Testkäufen der Veranstalterin oder dem Veranstalter oder der Vermittlerin oder dem Vermittler auferlegt werden.
Minderjährige sind vor einem Einsatz als Testkäufer ausführlich zu schulen. Im Rahmen eines Testkaufs erworbene Spiel- oder Wettscheine sind unmittelbar nach dem durchgeführten Testkauf ungültig zu machen und dürfen nicht am Spiel teilnehmen.
Beauftragt die Bezirksregierung einen externen Dienstleister mit der Durchführung der Testkäufe, muss sie gewährleisten, dass dieser die Jugendschutzvorgaben beachtet. Absatz 2 gilt entsprechend.
Testkäufe sollen unangekündigt mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Wird dabei festgestellt, dass Minderjährige an Glücksspielen teilnehmen können, ist die Annahme- oder Wettvermittlungsstelle spätestens nach drei Monaten erneut zu überprüfen. Bei einem nochmaligen Verstoß gegen die Jugendschutzbestimmungen ist ein Bußgeldverfahren gemäß § 28a Absatz 1 Nummer 3 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 einzuleiten. Innerhalb eines Monats ist ein erneuter Testkauf durchzuführen. Kommt es dabei zu einem erneuten Verstoß, kann die Erlaubnis für den Betrieb der Annahme- oder Wettvermittlungsstelle widerrufen werden. Teil 6 Schlussbestimmungen
Das Veranstalten und das Vermitteln von öffentlichen Glücksspielen dürfen den Erfordernissen des Jugendschutzes nicht zuwiderlaufen. Die Teilnahme von…
die Voraussetzungen, die Art und Weise und die Rechtsfolgen der nach § 9 Absatz 2a des Glücksspielstaatsvertrags 2021 und §§ 11, 20 Absatz 2 zulässigen…
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben können die Glücksspielaufsichtsbehörden Testkäufe oder Testspiele durchführen, die nicht als Maßnahmen der Glücksspielaufsicht…
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann die zuständige Aufsichtsbehörde Testkäufe oder Testspiele nach § 9 Absatz 2a des Glücksspielstaatsvertrags 2021 selbst oder…
Zur Einhaltung der Jugendschutzanforderungen nach § 4 Absatz 3 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 und zum Ausschluss gesperrter Spieler ist eine lückenlose und…
Das Veranstalten und das Vermitteln von öffentlichen Glücksspielen darf den Erfordernissen des Jugendschutzes nicht zuwiderlaufen. Die Teilnahme von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.