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Spielvorbereitungsterminals sind Selbstbedienungsterminals, die der Zusammenstellung von Wetten dienen und bei denen die Abgabe von Wetten am Gerät nicht möglich ist. Wettterminals sind Selbstbedienungsterminals, bei denen die Abgabe von Wetten am Gerät möglich ist.
Vor dem Eintritt in die Wettvermittlungsstelle ist eine Zutrittskontrolle im Sinne von § 13 Absatz 6 des Ausführungsgesetzes NRW Glücksspielstaatsvertrag durchzuführen. Vor der ersten Abgabe einer Sportwette ist ein Abgleich zwischen der Person und dem spielerbezogenen Konto anhand eines amtlichen Ausweises im Sinne von § 7 Absatz 1 Satz 2 oder 3 oder anhand einer Kundenkarte durchzuführen, sofern die Inhaberin oder der Inhaber der Veranstaltererlaubnis zusätzlich ein Lichtbild der Kundin oder des Kunden in ihrem oder seinem System hinterlegt hat und ein Abgleich mit dem hinterlegten Lichtbild erfolgt. Bei Wiedereintritt in die Wettvermittlungsstelle nach vorherigem Verlassen ist die Zutrittskontrolle zu wiederholen. Sportwetten an Wettterminals dürfen nur nach Anmeldung der Spielerinnen und Spieler über ihr spielerbezogenes Konto abgeschlossen werden.
Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher nach § 2 des Rennwett- und Lotteriegesetzes, es sei denn, in der Wettannahmestelle werden Sportwetten…
Selbstbedienungsterminals, bei denen ein Wettvorgang anonym durch direkte Zahlung am Terminal abgeschlossen werden kann, ohne dass es einer Kontrolle durch die…
Eine Wettvermittlungsstelle betreibt, wer mit behördlicher Erlaubnis für eine oder einen nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 für Sportwetten erlaubten…
Die Erlaubnis für den Betrieb einer Annahmestelle darf nur erteilt werden, wenn die Räumlichkeiten nach ihrer Lage, Beschaffenheit, Ausstattung und Einteilung…
Die Erlaubnis nach Absatz 1 Satz 1 darf nur erteilt werden, wenn eine Erlaubnis nach § 5 vorliegt. Die Erlaubnis wird befristet erteilt, längstens bis zum 30.…
die zur Durchführung dieses Gesetzes notwendigen Regelungen hinsichtlich der nach §§ 13, 13a und 13b zulässigen Wettvermittlungsstellen, einschließlich der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.