Verordnung betreffend die vorläufige Anordnung der Anwendung des § 80 Saarländisches Wassergesetz für die beabsichtigte Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes an der Saar im Bereich der Landeshauptstadt Saarbrücken und der Gemeinde Kleinblittersdorf Vom 12. August 2008
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Anlage
§ 5 Anwend§80SWGV SL
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