AnwZpvV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 AnwZpvVInkrafttretenVerordnung zur Festlegung eines späteren Anwendungszeitpunktes der Verpflichtungen nach § 5b des Einkommensteuergesetzes § 1Schlussformel Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 1Schlussformel